Meldeformular

Meldeformular Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG

Durch Ihre Hinweise helfen Sie, Missstände aufzudecken und die Gefährdung des Unternehmens und somit aller Mitarbeiter zu verhindern. Ihre Anhaben werden gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz streng vertraulich behandelt, Ihre Hinweise zu Verstößen könnenSie über dieses Formular sowohl anonym als auch nicht-anonym abgeben.

Ansprechpartner für die Ausübung Ihrer Rechte und weitergehenden Informationen sind:

Name Funktion Telefon bzw. Durchwahl
Markus Stricker Datenschutzbeauftragter 07903 / 150 - 222
Bernhard Schock Fachkraft für Arbeitssicherheit 07903 / 150 - 156

Allgemeine Angaben

Handelt es sich um eine neue Meldung oder möchten Sie auf eine bereits getätigte Meldung Bezug nehmen?

Möchten Sie den Hinweis anonym1) abgeben?*

1) Laut HinSchg besteht keine Pflicht zur Bearbeitung anonymer Meldungen. Wir werden anonyme Meldungen prüfen und entscheiden, wie es sich mit der Schwere des Falles verhält, ob es im öffentlichen Interesse ist, den Fall weiterzuverfolgen oder ob es sich um einen Rechtsverstoß handelt, der strafrechtlich verfolgt werden muss.

Wie dürfen wir mit Ihnen in Kontakt treten?

Ich stehe in folgendem Verhältnis zum Unternehmen: (Angabe Optional)

Angaben zum Vorfall

Art des Vorfalls:

Bericht des Vorfalls:

Gibt es weitere Zeugen?

Wurde der Vorfall bereits extern (einer Behörde oder der Polizei) gemeldet?

Hat jemand versucht, den Vorfall zu verbergen?

* Pflichtfelder

Sie sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht?

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